Als Vermögensverwalter sind wir verpflichtet, unseren Kund*innen bestimmte Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) zur Verfügung zu stellen.

Wie Inyova Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen einbezieht (Artikel 3 und 6 Offenlegungsverordnung)

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnte. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen der Investierenden in den für sie verwalteten Produkten haben. Sie können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlagen haben. Da sich derartige Nachhaltigkeitsrisiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für unsere Produkte spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, in den Produkten, die wir für unsere Investierenden verwalten, Anlagen in solche Unternehmen oder Anleihen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Methoden zurück. Unternehmen werden nur dann in das für Anlagen zur Verfügung stehende Inyova-Universum aufgenommen, wenn sie unseren Ausschlusskriterien entsprechen (keine oder nur sehr geringe Umsätze mit Waffen, Atomkraft, Kohle, Uran, Ölsande, Tabak oder keine relevanten Verstöße gegen UN Global Compact). Für viele der Aktien im Inyova-Universum holen wir zusätzlich ein Nachhaltigkeitsrating einer anerkannten Ratingagentur ein und prüfen, ob dieses über dem Durchschnitt liegt. In Anleihen investieren wir im Rahmen des Inyova-Universums über Investmentfonds, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Wir gehen davon aus, dass sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite der Produkte auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen werden. Allerdings kann es sein, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns noch nicht erkennbar sind, erheblich stärker auf die Rendite auswirken werden.


Wie Inyova nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Die Berücksichtigung solcher nachteiliger Auswirkungen nach der Offenlegungsverordnung setzt einen formalisierten Prozess auf der Grundlage bestimmter Daten voraus. Aufgrund unserer Größe können wir nach der Offenlegungsverordnung frei entscheiden, ob wir diesen Prozess umsetzen wollen. 

Inyova prüft nachteilige Auswirkungen bei der Aufnahme von Unternehmen in das Inyova-Universum sowie im Rahmen ders fortlaufenden MonitoringsÜberwachung aller im Inyova-Universum befindlichen Unternehmen. Diese Prüfung und Überwachung umfasst Ausschlusskriterien sowie die Performance in den ökologischen oder sozialen Themenfeldern und den Gesamt-ESG- Performance-Score. Die Anwendung der standardisierten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen nach der Offenlegungsverordnung stellt aus unserer Sicht keinen zusätzlichen Mehrwert dar, weshalb wir uns dazu entschieden haben, diesen Prozess derzeit noch nicht umzusetzen. Inyova berücksichtigt daher momentan keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Maßgabe der Offenlegungsverordnung. Dies gilt für alle unsere Investitionsentscheidungen und bezieht sich sowohl auf das Geschäft von Inyova insgesamt als auch auf die einzelnen Produkte, die wir für die Investierenden verwalten. Entscheiden sich die Investierenden im Rahmen des Produktes dazu, bestimmte Fussabdruck-Themen oder individuelle Ausschlusskriterien einzubeziehen (wie in unserem Whitepaper beschrieben), kann dies zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen in den ausgewählten Themenbereichen  für ihr Produkt führen. Darüber hinaus wird Inyova laufend prüfen, ob der von der Offenlegungsverordnung vorgeschriebene Prozess zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden kann.

Wie die Vergütungspolitik von Inyova zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen passt (Artikel 5 Offenlegungsverordnung)

Die Strategien von Inyova zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung der unserer Mitarbeitenden. Unsere Vergütungspolitik setzt keine Anreize für Mitarbeitende, Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen, da unser Vergütungssystem keine performanceabhängigen variablen Anteile beinhaltet.  Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Welche Informationen Inyova für die Produkte, das ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, nach der Offenlegungsverordnung zur Verfügung stellt (Artikel 10 Offenlegungsverordnung)

Vorvertragliche Offenlegung zum Inyova Invest (Artikel 8 Offenlegungsverordnung)

Webseiten-Offenlegung zum Inyova Invest (Artikel 10 Absatz 1 a) und b) Offenlegungsverordnung)


Die Informationen nach Artikel 11 Offenlegungsverordnung werden den Investierenden im Rahmen der Quartalsberichte zur Verfügung gestellt. 

 

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