Zweite Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG II) / Mitwirkungspolitik

Inyova ist eine Marke der Inyova Impact Investing GmbH.

Inyova unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  1. Aktionärsrechte im Sinne von (i. S. v.) § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG:
    Inyova übt bei ausgewählten Unternehmen, an denen entsprechende Anteile gehalten werden, Aktionärsrechte zur aktiven Mitwirkung in der Gesellschaft aus. Dazu zählen u.a. die Stimmrechtsausübung auf den Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sowie weitere Aktionärsrechte (z.B. Wahlvorschläge). Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG:
    Inyova überwacht aktiv die Angelegenheiten der Unternehmen in ihrem Anlageuniversum in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, soziale und ökologische Auswirkungen und Corporate Governance. Dies erfolgt u.a. durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen und über diverse Datenanbieter für Nachhaltigkeitsthemen.
  3. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG:
    Inyova bemüht sich bei ausgewählten Unternehmen, an denen entsprechende Anteile gehalten werden, um einen konstruktiven Dialog, insbesondere um deren Werterhalt und -steigerung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern. Der Dialog wird u.a. mit den Vorständen und Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften angestrebt und kann auch Redebeiträge auf Hauptversammlungen beinhalten.
  4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionär*innen i. S. v. § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG:
    Inyova ist grundsätzlich offen für diverse Formen der Zusammenarbeit mit anderen Aktionär*innen, wenn dies Werterhalt und -steigerung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bei den entsprechenden Unternehmen förderlich ist.
  5. Interessenkonflikte i. S. v. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG:
    Bei Interessenkonflikten erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Inyova wird auf dieser Webseite ab 2022 jährlich die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG veröffentlichen.

Zudem wird das Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG, insofern es erfolgt ist, ebenfalls auf dieser Webseite ab 2022 veröffentlicht.

Mehr Details findest Du in unserer Engagement und Voting policy

Beschwerdemanagement

Inyova legt großen Wert darauf, zu jeder Zeit den bestmöglichen Service zu bieten. Daher ist es uns wichtig, jedem Kunden und potentiellen Kunden die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Mit den folgenden Erläuterungen möchten wir Sie über unser Beschwerdemanagement und den Bearbeitungsprozess etwaiger Beschwerden informieren.

Als Beschwerde gilt hierbei jede Äußerung der Unzufriedenheit, welche ein Kunde oder Interessent an Inyova im Zusammenhang mit der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung richtet.

Wir benötigen folgende Angaben, um einem Beschwerdeanliegen nachgehen und dieses ggf. beheben zu können:

  • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
  • Zeitraum der Beschwerde
  • Beschreibung des Anliegens mit der Angabe von Daten, Beträgen und sonstigen nützlichen Informationen
  • Vorschlag zur Lösung der Angelegenheit

Auf folgenden Wegen können Beschwerden eingereicht werden

per Brief
Inyova Impact Investing GmbH
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt

So werden Beschwerden bearbeitet

Sobald uns eine Beschwerde erreicht, wird diese von uns umgehend bearbeitet. Innerhalb 5 Werktagen nach Eingang der Beschwerde wird es eine Rückmeldung zu der Beschwerde geben. Sollte es sich aufgrund der Komplexität des Sachverhalts abzeichnen, dass der Bearbeitungsprozess längere Zeit in Anspruch nimmt, erhält der Kunde innerhalb der oben genannten Frist eine Information und Erläuterung der Gründe für die Verzögerung. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde ist selbstverständlich kostenfrei.

Antwortschreiben

In unserem Antwortschreiben teilen wir die Details und das Ergebnis unserer Untersuchung mit. Gerne besprechen wir das Ergebnis auch persönlich.

Maßnahmen

Mängel in unserer Organisation werden wir umgehend beheben, um eine Wiederholung der Beschwerdegründe zu verhindern.

Streitschlichtungsverfahren für Privatanleger

Kunden können die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen oder eine zivilrechtliche Klage einreichen. Die bei der BaFin eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle ist für die Streitigkeiten in Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen zuständig.

Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und mit dem zum Verständnis der Streitigkeit erforderlichen Unterlagen (z. B. Schriftwechsel, Vertragsbedingungen, Kostenberechnungen) bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle einzureichen:

Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZR 3 Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn

Fax
0228 / 4108-62299

Kunden können einen solchen Antrag auch per E-Mail stellen: schlichtungsstelle@bafin.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main

Fax
+49(0)228 4108-1150

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